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Cofermin Chemicals Logo REACh VorregistrierungREACh  VORREGISTRIERUNG

In der Zeit vom 01.06.2008 – 30.11.2008 müssen alle Phase-In Stoffe entsprechend der REACH Definition vorregistriert werden.
Wird diese Frist verpasst, so können ab dem 01. 12. 2008 diese Stoffe in der EU nicht mehr produziert werden bzw. in die EU importiert werden.
Um die Genehmigung der Produktion bzw. des Import wieder zu erlangen ist dann eine sofortige Registrierung des Stoffes notwendig.
In der Zeit der Registrierung (ca. 3-9 Monate) ruht die Produktion bzw. der Import.

Cofermin Chemicals und KFT-Chemieservice unterstützen sie gerne, um diese Vorregistrierung erfolgreich durchzuführen, damit Sie auch weiterhin erfolgreich im Markt agieren können.

Bei dieser Dienstleistung gehen wir davon aus, dass Sie bereits erfolgreich die Stoffidentitäten nach RIP 3.10 festgelegt haben, dass Sie die importierten oder produzierten Mengen der letzten 3 Jahre ermittelt haben und auch die  weiteren Informationen zur Vorregistrierung ermittelt haben. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, bieten wir hierzu das Modul „REACH – richtig vorbereitet“ an.

Zur Vorregistrierung werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Namen des Stoffes gemäß Anhang VI Abschnitt 2, einschließlich der EINECS und CAS-Nummer, oder, falls nicht verfügbar, anderer Identifizierungscodes;
  • seinen Namen und seine Anschrift sowie den Namen der Kontaktperson und gegebenenfalls den Namen und die Anschrift der ihn nach Artikel 4 (Dritter als Vertreter) vertretenden Person gemäß Anhang VI Abschnitt 1;
  • die vorgesehene Frist für die Registrierung und den Mengenbereich;
  • den/die Namen des/der Stoffes/Stoffe gemäß Anhang VI Abschnitt 2, einschließlich der EINECS- und CAS-Nummer, oder, falls nicht verfügbar, anderer Identifizierungscodes, bei denen die verfügbaren Informationen von Bedeutung für die Anwendung des Anhangs XI Abschnitte 1.3 und 1.5 sind (Read Across)
  • In Falle, dass der KFT Chemieservice als Alleinvertreter agieren soll, muss zum Zeitpunkt der Vorregistrierung auch ein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber unterzeichnet vorliegen.
  • Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten der Vorregistrierung bei der Behörde (European Chemical Agency, Helsinki – ECHA)
    • Direkte Erfassung der Vorregistrierungsdaten auf der ECHA-Webseite
    • Erfassung der Vorregistrierungsdaten in IUCLID 5.0 und Übertragung der IUCLID 5.0 Datei auf die Webseite der ECHA
    • Erfassung der Vorregistrierungsdaten in einet Excel-Tabelle und Umwandlung der Daten in das entsprechende Vorregistrierungsformat.
      Danach Übertragung der Datei auf die Webseite der ECHA
  • Cofermin Chemicals und KFT Chemieservice unterstützen standardmäßig die Vorgehensweisen 1. und 2. Die Vorregistrierung nach 3. ist projektmäßig möglich.
       Fordern Sie dazu ein entsprechendes Angebot an.
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